Betreuung ab 27.04.2020

Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der GGS Lustheider Straße,

in dieser Nachricht möchte ich Sie über zwei Sachverhalte informieren, über den neuen Erlass des Gesundheitsministeriums und über den Unterrichtsbeginn am 04.05. (für die Schüler im 4. Schuljahr).  

  1. In einer Mail des Schulministeriums wird auf einen neuen Erlass des NRW Gesundheitsministeriums hingewiesen. Er enthält auch veränderte Kriterien für die Anmeldung zur Notbetreuung. Ich habe Ihnen den relevanten Teil unten eingefügt (die vollständige Mail inkl. Link zum Erlass finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums). 

2) ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) NOTBETREUUNG AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN

Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt.

Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Falls Sie nun aufgrund der neuen Festlegungen Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden wollen, verwenden Sie bitte (auch Alleinerziehende) die aktualisierte Bescheinigung.

Für Informationen zum Corona-Virus und zur aktuellen Entwicklung finden Sie Informationen in anderen Sprachen (auf https://b-umf.de/p/mehrsprachige-informationen-zum-coronavirus/ ( und https://handbookgermany.de/de.html (Deutsch, فارسی/دریEnglishپښتوTürkçeالعربية und français).

2. Weitere Informationen für die Eltern der 4. Klässler zu aktuellen Planungen in der Schule:

Dazu zuerst die Information, dass ich noch keine Informationen des Schulministeriums zum angekündigten Unterrichtsbeginn für die 4. Klässler am 04.05.2020 bekommen habe. Es kann sogar sein, dass diese Informationen eher durch die Medien bekannt werden als sie in der Schule landen. In der Zwischenzeit haben wir in der Schule mit den konkreten Überlegungen begonnen, wie wir die Anforderungen an die Hygiene und die Abstandsregelungen einhalten und gestalten können. Mit den Lehrern, die den Unterricht für die 4. Klässler durchführen, werde ich mich am Donnerstag zusammensetzen (natürlich mit Abstand) und die Regelungen für den Unterrichtsbeginn abschließend festlegen. Den Donnerstag habe ich gewählt, falls es noch Änderungen beim Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geben sollte. In jedem Fall erhalten die Eltern der 4. Klässler weitere über die getroffenen Maßnahmen der Schule.

Bereits jetzt möchte ich Sie aber darüber informieren, dass die Klassenlehrerinnen der F1, F2 und F3 zu den Corona-Risikogruppen gehören und leider nicht arbeiten dürfen, was Sie selbst sehr bedauern. Für den Unterricht in der Klasse ab 04.05.20 werden deshalb vertretungsweise Frau Montua (F1), Frau Drießen (F2) und Frau Borek (F3) verantwortlich sein. Die Klassenlehrerinnen Frau Bölük, Frau Wetzling und Frau Carl bleiben mitverantwortlich und arbeiten mit den Kolleginnen eng zusammen.

Bitte beachten Sie außerdem:

Der Krisenstab der Stadt Köln hat am Samstag beschlossen, dass es für alle Schülerinnen und Schüler ab 04.05.20 eine Maskenpflicht für Mund und Nase geben wird. Dabei liegt die Beschaffung der Maske in der Verantwortung der Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Milbradt (Schulleiter)